So können Sie unterstützen

Gemeinsam mehr bewegen! Werden Sie Teil von „uns“ und leisten Sie dadurch Ihren Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Stockach. 

Jede/r kann mitwirken – mit Ideen, mit Zeit, mit fleißigen Händen oder mit Spenden. Projekte wachsen sehen, zusammen etwas bewegen und entstehen lassen, für sich und für andere Bürger.

Mitmachen, mitgestalten, mithelfen!

Wie Stifte / Spende ich?

Helfen, damit Hilfe ankommt! Anlässe für Spenden oder Zustiftungen sind z. B. Geburtstage, Jubiläen etc. oder ein Todes fall. Die Spender bzw. Zustifter erhalten eine Spendenbescheinigung. 

Die Bürgerstiftung Stockach ist vom Finanz amt als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen über die erfolgten Zustiftungen oder Spenden auszustellen.

Als Vorsorge für den Todesfall kann die Bürgerstiftung auch als Erbe / Miterbe oder als Vermächtnisnehmer bedacht werden. 

Ihr Beitrag bleibt und wirkt in Ihrer Heimat!

Unterstützug der Bürgerstiftung Stockach

Ziel der Stiftung ist es, das Stiftungsvermögen zu vergrößern. Zustiftungen sind ab 500 Euro jederzeit möglich. Neben Zustiftungen sind aber auch Spenden möglich; diese werden zeitnah verwendet.

Damit kann sich jeder Bürger auch mit einem kleineren Betrag einbringen. Zustiftungen und Spenden können auf die Konten der Bürgerstiftung Stockach,

Sparkasse Hegau Bodensee IBAN: DE87 6925 0035 0006 0854 01

mit BIC: SOLADES1SNG

Volksbank eG IBAN: DE96 6906 1800 0004 0423 01

mit BIC: GENODE61UBE

überwiesen werden.

Die Bürgerstiftung Stockach wird vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Sie wird Bescheinigungen über die Zustiftungen oder Spenden ausstellen, die steuermindernd wirken.
Erkundigen Sie sich bei größeren Beträgen bitte bei Ihrem Steuerberater.